AGB Training
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)- dog’z Mobiles Hunde-Training & Verhaltensberatung
§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit Anmeldung des Dienstleistungsvertrages über die Ausbildung eines Hundes durch die Trainerin/ Ausbilderin und den AG/ Hundeführer kommt der Vertrag verbindlich zustande. Bei Erst-/ Anamnesegesprächen/ Einzelterminen kommt der Vertrag durch das Ausfüllen des Fragebogens und/oder die Vereinbarung zu einer Trainingseinheit telefonisch oder schriftlich zu Stande. Wird ein Einzeltrainings-Paket gekauft, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Trainingseinheiten. Sollte der AG/ Hundeführer während der Laufzeit des Paketes umziehen, können weitere Kosten für längere Anfahrten hinzukommen.
§ 2 Bezahlung
Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto, per EC-Kartenzahlung oder bar zu erfolgen.
§ 3 Vorzeitiger Abbruch des Kurses durch Hundeführer
Bei vorzeitig vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an dem vereinbarten Kurs durch den AG/ Hundeführer wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
§ 4 Teilnahmeausschluss
Läufige Hündinnen sind – außer beim Einzeltraining und nach Absprache mit der Trainerin/ Ausbilderin – von der Teilnahme in gemischten Hundegruppen ausgeschlossen. Individuelle andere Absprachen sind im Einzelfall möglich.
§ 5 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten
Die Trainerin/ Ausbilderin kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der AG/ Hundeführer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen der Trainerin/ Ausbilderin widersetzt. Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Übrigen kann der Vertrag von der Trainerin/ Ausbilderin mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.
Der AG / Hundeführer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.
Bei Krankheit oder Abwesenheit der Trainerin/ Ausbilderin, ist die Stunde im Anschluss an den Kurs zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Stunde ist nicht möglich.
Sollte auf Grund höherer Gewalt kein Training vor Ort möglich sein, kann das Trainingsangebot online angeboten werden. Oder zu einem späteren von der Hundeschule festgelegten Zeitpunkt an einem festgelegten Termin nachgeholt werden.
§ 6 Absage von Einzelstunden
Das Honorar für eine Einzelstunde muss mindestens am Tag des Termins per EC-Karte oder in bar bezahlt werden.
Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, ist die Trainerin/ Ausbilderin mindestens 48 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht und hat der AG/ Hundeführer die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.
§ 7 Absage von Trainingseinheiten eines Kurses/ Gruppentrainingseinheiten/ Seminaren
Kann eine Trainingseinheit (welche im Rahmen eines gebuchten Trainings / Multipass stattfindet und/ oder in einer Trainingsgruppe zu absolvieren ist) nicht wahrgenommen werden und wird nicht mindestens 48h vor Kursbeginn abgesagt, verfällt diese ersatzlos. Bei termingerechter Benachrichtigung, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
Der/die Teilnehmer/in kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat schriftlich per Post oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erfolgen. Der Eingang beim Veranstalter ist maßgeblich für den Termin des Rücktritts.
Die Stornogebühren betragen:
bis 6 Wochen vor dem Seminar: 30% der gesamten Seminargebühr
bis 2 Wochen vor dem Seminar: 50% der gesamten Seminargebühr
weniger als 2 Wochen vor dem Seminar: 100%
bei Rücktritt vor dem Seminar kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen
§ 8 Haftung der Trainerin/ Ausbilderin und des Hundeführers
Die Trainerin/ Ausbilderin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Trainerin/ Ausbilderin auch für Fahrlässigkeit. Die Trainerin/ Ausbilderin haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den AG/ Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die Trainerin/ Ausbilderin haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der AG/ Hundeführer haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt die Trainerin/ Ausbilderin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Einzeltraining/ Kurs frei.
§ 9 Mitwirkungspflicht
Der AG/ Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Trainerin/ Ausbilderin zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der Hundeführer an die Anweisungen der Trainerin/ Ausbilderin hält.
§ 10 Fragebogen zum Hund
Der AG/ Hundeführer verpflichtet sich, die Fragen im Ausbildungsfragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.
§ 11 Bild- und Videoaufzeichnungen
Der AG/ Hundeführer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während eines Kurses, Einzeltrainings aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite www.dogztraining.de oder der Facebook-Seite sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Trainerin/ Ausbilderin zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.
§ 12 Gewaltfreies Training
Bei dem Training wird auf Hilfsmittel und Maßnahmen verzichtet, die dem Hund Schmerzen oder Leiden zufügen. Die Trainerin/ Ausbilderin behält sich das Recht vor, Teilnehmer die gegen diese Anweisungen verstoßen, ohne Erstattung der Kursgebühren von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
§ 13 Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg stark vom Ag/ Hundeführer und jedem Hund individuell abhängig ist.
§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 15 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Fürstenwalde.